„Auf Wunsch des Kultusministeriums“ – wenn Unterrichtsmaterial plötzlich aus Schulbüchern verschwindet. 

Die im Lehrbuch abgedruckte Grafik M2 dient als Ausgangspunkt für eine tiefergehende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen von Landwirtschaft und Ernährung. Für den Druck wurde die Grafik auf Wunsch des Kultusministeriums modifiziert, da auf eine Differenzierung zwischen biologischer und konventioneller Produktion verzichtet werden sollte. Hieraus resultiert jedoch eine gewisse Verzerrung der zugrundeliegenden wissenschaftlichen Ergebnisse. 
Im Unterricht bietet es sich daher an, den wichtigen Unterschied zwischen konventioneller und ökologischer Produktionsweise an dieser Stelle zu thematisieren und zu vertiefen.
Zwar steht außer Frage, dass Umweltfolgekosten bei jeder Form landwirtschaftlicher Produktion entstehen, sie variieren jedoch deutlich. Die Forschungsergebnisse zeigen den entscheidenden Einfluss der Produktionsweise auf: Sowohl der Anbau pflanzlicher, als auch die Produktion tierischer Lebensmittel verursachen im ökologischen Landbau geringere Folgekosten als in der konventionellen Landwirtschaft, wobei pflanzliche Produkte im Hinblick auf externe Kosten weit besser abschneiden als tierische Produkte.


(C.C. Buchner startUp WR 11 eA Lehrkräfteband) in Bezug auf S. 17 im gleichnamigen Schulbuch

Da staunten wir nicht schlecht, als wir während einer Schulbuchanalyse über diesen Kommentar in einer Lehrkräftehandreichung zum bayrischen Schulbuch startUp WR 11 für das Fach Wirtschaft und Recht aus dem Hause C.C. Buchner stolperten. 

Was war da los?

Ursprünglich sollte auf einer Doppelseite die Darstellung der Verbraucher:innenpreise den „tatsächlichen Kosten“, unter Einbeziehung externer Effekte, gegenübergestellt werden. Der Verlag bzw. die Autor:innen hatte(n) vorgesehen, diese Diskrepanz exemplarisch anhand der Gegenüberstellung von Bioproduktion und konventioneller Lebensmittelproduktion zu veranschaulichen. Damit wäre Lernenden ein Zugang zu einer realen gesellschaftlichen Kontroverse eröffnet worden: Wie hoch sind die Kosten eines Produkts, wenn neben den Herstellungskosten der Erzeugerbetriebe auch ökologische und soziale Kosten berücksichtigt werden? Inwiefern kann nachhaltigere Produktion die ökologischen und sozialen Kosten reduzieren? Im Fokus stehen also die negativen externen Effekte und deren Internalisierung – zentrale Konzepte der Umweltökonomik.

Spätestens jetzt schrillen allen Lehrer:innen, Referendar:innen sowie Studierenden die Alarmglocken: Das Wort „kontrovers“ ist gefallen und es hat einen staatlichen Eingriff (O-Ton: „Wunsch“) gegeben. Was sagt der Beutelsbacher Konsens eigentlich dazu? Dieser ist immerhin unter anderem im Gesamtkonzept für die Politische Bildung (2019) in Bayern festgeschrieben, das „verbindliche Vorgabe und […] Unterstützung aller Lehrkräfte in Bayern“ sei und noch dazu laut Bayerischem Kultusministerium „die gleiche Verbindlichkeit wie die geltenden Lehrpläne“ (StMUK 2019, S. 8) habe.

Der zweite Grundsatz des Beutelsbacher Konsens fordert, dass das, „was in der Wissenschaft und Politik kontrovers ist, auch im Unterricht kontrovers erscheinen muss“. Genau hier zeigt sich die Brisanz des Eingriffs des Kultusministeriums in das betreffende Schulbuch: Mit der Entscheidung, die Unterscheidung zwischen biologischer und konventioneller Produktion zu streichen, wurde diese Kontroverse bewusst aus dem Lernkontext entfernt. Eine gesellschaftlich hochaktuelle Debatte wird damit didaktisch neutralisiert. Doch es entsteht keine Neutralität, sondern vielmehr eine Scheinneutralität, die eine einseitige Entpolitisierung bewirkt. Zwar kann man kaum die große Bandbreite (wirtschafts-)politischer Standpunkte im Unterricht zu Wort kommen lassen (siehe Pohl 2015), aber im vorliegenden Fall geht es nicht um Randmeinungen, sondern um eine Debatte, die sich das Ministerium „wegwünscht“. Dass es sich dabei nicht nur um Spitzfindigkeiten handelt, zeigt ein Blick auf die politische Auseinandersetzung selbst. Wenn der bayerische Ministerpräsident und Gelegenheits-Food-Influencer Markus Söder erklärt – „[…] Statt dem grün-veganen Özdemir kommt jetzt der schwarze Metzger […] Jetzt gibt’s wieder Leberkäse statt Tofu-Tümelei. […]“ –, dann wird deutlich, wie stark das Thema Ernährung, Nachhaltigkeit symbolisch aufgeladen und politisch instrumentalisiert wird. Es geht häufig nicht mehr nur um Preise, sondern um gesellschaftliche Identität und politische Selbstverortung.

Gerade deshalb wäre es Aufgabe des Unterrichts, diese Kontroversität sichtbar zu machen, so wie es der bayerische Landesvater selbst regelmäßig und öffentlichkeitswirksam vormacht, statt sie aus vermeintlicher Rücksicht auf politische Empfindlichkeiten zu verschweigen. Das Streichungsgebot (O-Ton: „Wunsch“) steht somit im klaren Widerspruch zum Beutelsbacher Konsens: Es verhindert die kontroverse Darstellung eines kontroversen Themas und entzieht den Lernenden damit die Möglichkeit, eine eigene, informierte Position zu entwickeln. 

Deutlich wird dies auch durch die Aussage im Lehrkräfteband: „Hieraus resultiert jedoch eine gewisse Verzerrung der zugrundeliegenden wissenschaftlichen Ergebnisse.“

Wer Kontroversität aus dem Unterricht verbannt, beendet den Streit nicht; er verlagert ihn, hinaus aus dem Klassenzimmer und hinein in die politische Arena der Lehrplansteuerung. Damit werden genau jene Aushandlungsprozesse verhindert, die nach dem Beutelsbacher Konsens ausdrücklich in den Unterricht gehören. Kontroversität ist kein didaktisches Störmoment, sondern ein professioneller Auftrag, und ihre reflektierte Bearbeitung eine zentrale Kompetenz von Lehrkräften, die nicht durch curriculare Verengung ersetzt werden kann.

Autorin: Romina Kron, ZÖBIS, Februar 2026

Literatur:

  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) (2019): Gesamtkonzept für die Politische Bildung an bayerischen Schulen. Verbindliche Bekanntmachung des Kultusministeriums. München.
  • C.C. Buchner (2023): startup WR 11 eA Lehrkräfteband
  • C.C. Buchner (2023): startup WR 11 eA Schülerband
  • Markus Söder (2025): Rede zur Bekanntgabe der Bundesminister der CSU
  • Hans-Georg Wehling (1977): Konsens à la Beutelsbach? Nachlese zu einem Expertengespräch. In: Siegfried Schiele / Herbert Schneider (Hrsg.): Das Konsensproblem in der politischen Bildung. Stuttgart, S. 173 – 184, hier S. 179f.
  • Pohl, Kerstin (2015): Kontroversität: Wie weit geht das Kontroversitätsgebot für die politische Bildung? https://www.bpb.de/themen/bildung/dossier-bildung/208270/kontroversitaet-wie-weit-geht-das-kontroversitaetsgebot-fuer-die-politische-bildung/
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