Oddball Economics im Abitur?!
Die Aufgabenerstellung erfolgt durch Fachausschüsse, die mit erfahrenen Lehrkräften besetzt sind. Im Vorlauf zur Erarbeitung der Prüfungsaufgaben werden ausgewählte Lehrkräfte gebeten Vorschläge einzureichen, die bei der Aufgabenentwicklung genutzt werden. Die entwickelten Aufgaben werden von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begutachtet und von den jeweiligen Fachdezernentinnen und Fachdezernenten der Bezirksregierungen geprüft. In einem sogenannten Praxischeck werden die von den Aufgabenkommissionen entwickelten Aufgaben durch bisher am Verfahren unbeteiligte Lehrkräfte abschließend auf ihre Praxistauglichkeit hin geprüft.
Quelle: : https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zentralabitur-gost/fragen-und-antworten
Angesichts der obigen Aussage des Schulministeriums sollte man erwarten, dass die Abituraufgaben inklusive der Erwartungshorizonte einen mehrfachen Test durchlaufen, damit sich diese nicht nur im „Praxischeck“ bewähren, sondern auch eingeschlichene Fehler ausgemerzt werden können. Das haben wir jedenfalls erwartet, als wir die Abituraufgaben der letzten Jahre im Fach Sozialwissenschaften in Nordrhein-Westfalen einer fachdidaktischen Analyse unterzogen haben. Die Ergebnisse erscheinen im Tagungsband 2026 der Deutschen Gesellschaft für Ökonomische Bildung, allerdings ohne den Beifang – Stellen, bei denen wir uns fragend den Kopf gekratzt haben, ob das sachlich so in Ordnung ist. Eine Auswahl:
- Haushaltskonsolidierung wird explizit mit Einschnitten im Sozialbereich gleichgesetzt (SW GK 2014 HT1*), obwohl dies keine Zwangsläufigkeit darstellt, vor allem weil Ausgaben im Sozialbereich nicht diskretionär sind, sondern gesetzlich fixiert (Michaelis et al. 2015). Zudem hat die Haushaltskonsolidierung eher zu Einschnitten im Verteidigungsetat geführt (Becker 2019).
- In der Angebotsorientierung solle sich der Staat auf die Gestaltung von Wirtschaftsprozessen [sic!] beschränken (SW GK 2019 HT1). Wenn man die Angebotsorientierung als große wirtschaftspolitische Denkrichtung nimmt (was an sich schon schwierig ist), dann ist ihr viel eher gemein, dass der Staat sich von der Gestaltung von Wirtschaftsprozessen – speziell Eingriffen in den Marktprozess – fernhalten solle. Vielmehr hat nach dieser Auffassung der Staat die Rolle des Regelsetzers und Regelüberwachers (s.u.a. Müller-Armack 1946: der Staat als „Schiedsrichter“).
- Die Angebotsorientierung wird explizit mit Neoliberalismus gleichgesetzt (SW GK 2015 HT1), was theoriegeschichtlich falsch ist. Die ordoliberale Tradition ist beispielsweise dem Neoliberalismus zuzuordnen, aber nicht der Angebotsorientierung als Ganzes. Diese hat mit Jean-Baptiste Say im 19. Jahrhundert ihren Ursprung, als von Neoliberalismus noch gar keine Rede war.
- Die Einführung einer Vermögenssteuer diene der Steuergerechtigkeit (SW GK 2017 HT3). Hier wird eine Wertung bereits vorgegeben. Selbst wenn man dieser Wertung folgen wollte, hat sie nichts in einem Erwartungshorizont zu suchen. Durch die doppelte Besteuerung von Einkommen (durch die Einkommensteuer, die Kapitelertragssteuer oder anderen) und später des durch Einkommen generierten Vermögens durch eine Vermögenssteuer ist diese Wertung zumindest inhaltlich diskutabel.
- Die „Schuldenbremse“ sei ein Kernbestandteil angebotsorientierter Staatsauffassung (SW LK 2014 HT1). Theoriegeschichtlich kann man von einer spezifischen Rolle des Staates in angebotsorientierten Ansätzen sprechen, aber im politikwissenschaftlichen Sinn hat „die Angebotsorientierung“ als Ganzes wohl keine eigene Staatsauffassung.
- Leistungsgerechtigkeit sei Merkmal einer liberalen Gerechtigkeitsvorstellung (SW LK 2014 HT3). Dies stellt eine entstellende Verkürzung dar, denn auch in liberalen Vorstellungen hat die Bedarfs- und Gleichheitsgerechtigkeit eine Rolle., v.a. in der Sozialen Marktwirtschaft (Hecker 2011, S. 275). Umgekehrt findet sich die Leistungsgerechtigkeit sogar auch in sozialistischen Konzepten, u.a. bei Marx (Linder 2023, S. 97).
- Antizyklische Wirtschaftspolitik sei Merkmal der Sozialen Marktwirtschaft (SW LK 2016 HT1). Legt man die ordoliberalen Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft zugrunde, so findet sich dort nichts von antizyklischer Wirtschaftspolitik. Diese gelangte in den 1960er und 70er Jahren in die praktische Wirtschaftspolitik – eng verbunden mit dem damaligen Wirtschafts- und Finanzminister Karl Schiller. In mancher Lesart stellte dies eine Erweiterung der Sozialen Marktwirtschaft um den damaligen Keynesianischen Ansatz dar, allerdings widerspricht das Mittel der Feinjustierung der Wirtschaft dem ursprünglichen Ansatz der Sozialen Marktwirtschaft, die auf die kreativen Kräfte der einzelnen Akteure setzt.
- In einem Erwartungshorizont von 2022 wird eine ökonomisch sinnvolle Formulierung aus dem Material („mit knappen Mitteln möglichst viel Wohlstand…“, SW LK 2022, HT1) im Erwartungshorizont fachlich unsinnig paraphrasiert, indem daraus die Forderung gemacht wird, mit möglichst geringen Mitteln möglichst viel zu erreichen. Anders als die ursprüngliche Formulierung ist diese allerdings unsinnig, da ein ökonomischer Akteur nicht gleichzeitig seinen Output maximieren und seinen Input minimieren kann – eigentlich ein typischer Denkfehler meiner Siebtklässler/innen während meiner Zeit als Lehrer.
Mit dieser Aufzählung soll kein pauschales Lehrkräfte-Bashing betrieben werden. Es sollen auch keine einzelnen Fehler, die Personen nun einmal passieren können, als Beweis für große Strukturprobleme herangezerrt werden. Allerdings handelt es sich nicht um einzelne Fehler und auch nicht um einzelne Personen, sondern um etliche grobe Fehler und um mehrere Personen in Gremien, die an den Klausuren und den dazugehörigen Erwartungshorizonten beteiligt sind. Zudem: Der Rest unseres Befundes (wie gesagt: im Erscheinen) passt einmal mehr dazu: Dass in den Klausuren zu einem großen Teil Deutschdidaktik gepflegt wird und ökonomisches Denken entsprechend kurz kommt – wohlgemerkt haben wir nur die Klausuren analysiert, die ökonomische Anteile aufwiesen. Rein politikwissenschaftlich oder soziologisch ausgerichtete Klausuren haben wir uns gar nicht angeschaut.
Unser „Ceterum censeo“ ist wahrscheinlich klar: Eine bessere ökonomische Ausbildung der beteiligten Lehrkräfte hätte die obigen Böcke vermeiden können. Bei einem Integrationsfach, das eine weitgehend ökonomikferne Fachkultur (siehe diesen Blogbeitrag) aufweist, ist das aber wahrscheinlich einfach zu viel erwartet.
Autor: Dr. Marco Rehm, ZÖBIS, Juni 2026
* zu den Abkürzungen: In jeden Haupttermin (HT) des schriftlichen Abiturs in NRW gibt es drei zentral gestellte Vorschläge, von denen der/die Schülerin einen zur Bearbeitung auswählen kann. Die relevanten Fächer werden mit SW für Sozialwissenschaften und SW (Wi) für Sozialwissenschaften/Wirtschaft abgekürzt und die Kursart mit LK und GK für den Leistungskurs und den Grundkurs. Der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler mit Sozialwissenschaften im Abitur legt die Grundkursprüfung in Sozialwissenschaften ab. Sozialwissenschaften/Wirtschaft ist dagegen randständig.
Literatur:
Becker, Jordan M. (2019): Accidental rivals? EU fiscal rules, NATO, and transatlantic burden-sharing. In: Journal of Peace Research, Bd. 56, Nr. 5, S. 697-713.
Hecker, Christian (2011): Soziale Marktwirtschaft und Soziale Gerechtigkeit – Mythos, Anspruch und Wirklichkeit. In: Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik, Bd. 12, Nr. 2, S. 269-294.
Linder, Urs (2023): On the French Road. Der späte Marx und der relationale Egalitarismus. In: Zeitschrift für Ethik und Moralphilosophie, Bd. 6, S. 81-104.
Michaelis, Henrieke; Elstner, Steffen, Schmidt, Christoph M. (2015): Überprüfung des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes. In: Wirtschaftsdienst (WD), Bd. 95, Nr. 12, S. 830-836 [https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2015/heft/12/beitrag/ueberpruefung-des-stabilitaets-und-wachstumsgesetzes.html]
Müller-Armack, Alfred (1946): Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft. Hamburg.
Schulministerium NRW (o.J.): ZA GOSt – Fragen und Antworten. [https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zentralabitur-gost/fragen-und-antworten]